Dieses (ausführliche) Dokument soll bei der Vernetzung von Unterkünften mittels Freifunk helfen.
Kontakt zum Betreiber der Unterkunft
Um den grundsätzlichen Bedarf und die Bereitschaft für einen Internet-Zugang für die Einrichtung festzustellen, sollte der Betreiber der Einrichtung kontaktiert werden.
Die Kontaktinformationen der Betreiber/Heimleiter können über die zuständige Verwaltung (Senat, Kreisverwaltung des Landkreises, Bezirksverwaltung, etc.) ermittelt werden. Eventuell liegen dieser Verwaltung bereits Informationen vor, ob und wie in dieser Unterkunft Internet angeboten wird.
Bei der ersten Kontaktaufnahme mit dem Betreiber ist zu klären, ob es bereits eine Initiative gibt, die das Thema Internetzugang für diese Unterkunft bearbeitet, denn wir sehen uns nicht als Konkurrenz zu Anderen und wollen den Betreibern auch keine unnötige Arbeit machen.
Wenn es noch keine Initiative gibt, müssen mit dem Betreiber verschiedene Punkte erörtert werden. Dazu gehören die unbedingten Vorteile eines Internetzugangs für Newcomer, die grundsätzliche technische Umsetzung, die Notwendigkeit eines Internetanschlusses oder -Zuganges über Richtfunk, das Selbstverständnis von Freifunk (frei, kostenlos, 24/7, unbeschränkt) und auch die aktuelle Rechtslage mit den Lösungsmöglichkeiten.
Wichtig ist dabei insbesondere klarzustellen, dass Freifunk kein Unternehmen oder anderweitig gewinnorientiertes Unterfangen ist. Man bietet diese freiwillige Hilfe an und sollte entsprechend nicht rein als Bittsteller auftreten.
Vorteile für den Betreiber für die Unterkunft beim Weg über Freifunk sind:
- Soziale Vernetzung im Kiez
- Hilfe zur Selbsthilfe
- etwas über WLAN und Netzwerke lernen
- Ehrenemtliche Unterstützung bei Planung, Aufbau und Wartung
Der Träger stellt:
- Strom für die Geräte,
- Aufstellfläche für die Zugangspunkte. Diese sollten vor Zugriff durch Unbefugte geschützt sein (z. B. Räume unter Aufsicht, Montage in abschließbaren (Holz-)Schränken, Montage an der Decke oder in der Zwischendecke) um Manipulation und einer “unabgesprochenen Entleihung” vorzubeugen
- Zugang zu den Räumlichkeiten (nach Absprache, in Begleitung des Betreibers),
- Kontaktdaten von Personen vor Ort (um z. B. Router neu zu starten),
- Ggf. Zugang zum Dach, Aussenfassade, Balkon etc. für den Uplink / Backbone-Anschluss (siehe Abschnitt “Uplink”),
- ggf. die Möglichkeit, LAN-Kabel zu verlegen und
- ggf. eine Spende für die Hardware (Siehe Abschnitt “Hardwarebeschaffung”).
Am Ende der Kontaktaufnahme steht in der Regel ein Commitment, dass
- der Betreiber mit den vereinbarten Ressourcen das Vorhaben unterstützt
- Freifunkas die Hardware einzurichten und diese gegebenenfalls entstören oder ausbauen (siehe Abschnitt “Betrieb/Maintenance”).
Nach dieser ersten Kontaktaufnahme muss Betreiber-intern normalerweise Rücksprache gehalten werden. Es ist also nicht mit einer sofortigen Antwort zu rechnen. Alle zwei Tage freundlich nachzuhaken, zeugt von Beharrlichkeit und dass es einem ernst ist.
Häufig bedarf es weiterer Hintergrundinformationen, um die Beteiligten für das Projekt zu begeistern. Dafür bieten sich persönliche Treffen an. Die gängigsten Fragen werden auf dieser Seite oder in der FAQ beantwortet, bzw. mit Material untermauert.
Eventuell ist es notwendig, dass mit dem Auftraggeber der Unterkunft (Senat, Landkreis/Landrat, Bezirk) Kontakt aufgenommen wird, um von höherer Ebene Unterstützung zu erhalten oder das Anliegen vorzubringen. Wenn ein Betreiber mehrere Unterkünfte betreibt, ist es hilfreich herauszubekommen, ob in anderen Unterkünften bereits Internet-Zugang gewährt wird und dies in die Argumentation aufzunehmen.
Kontaktaufnahme mit lokalen Helfern
Wenn vorhanden, sollte eine lokale Freifunk-Community hinzugezogen werden. Diese Communities findet man hier. Sollte sich keine lokale Gruppe finden, oder die nächstgelegene Gruppe nicht helfen können, kannst du natürlich eine eigene lokale Gruppe gründen.
Da es vor Ort unbedingt Bedarf bei technischen Fragen oder Fehlerbehebungen gibt, sollte es Unterstützer und Ansprechpartner am Standort geben.
Begehung der Unterkunft
Idealerweise signalisiert der Betreiber nach kurzer Zeit Kooperationsbereitschaft. Normalerweise bekommt man dann einen anderen Ansprechpartner zugeteilt, der für die detailliertere Planung kontaktiert werden kann. Auf Freifunk-Seite ist neben den Uplink-Möglichkeiten der zu versorgende Bereich, sowie die Anzahl der zu versorgenden Personen relevant, um abzuleiten, welche technischen Anforderungen erforderlich sind.
Sinnvollerweise trifft man sich für eine Begehung. Falls eine Begehung nicht zeitnah möglich ist, hilft plastisches/detailliertes Beschreiben am Telefon um den Hardwarebedarf abschätzen zu können.
Bei der Begehung untersucht man die Räumlichkeiten auf die folgenden Punkte:
- Aufstellorte für Geräte/Meshknoten – Dabei ist zu beachten, dass bei einem Meshing die Geräte nicht zu weit auseinander liegen dürfen. Je nach Gebäudeart kann maximal ein Raum oder gar nur eine Wand überbrückt werden. Reflexionsflächen (Feuerschutztüren, etc.) sollte man ebenfalls beachten.
- Falls ein Uplink zum Nachbarn erforderlich ist, sollte bedacht werden, dass 5-GHz-Signale nur in Ausnahmefällen Fenster durchdringen. (Stichworte: Einfallswinkel, Totalreflexion.),
- Fotos der möglichen Aufstellorte und des Uplinks (wenn möglich).
- Foto des Grundriss (siehe Fluchtwegeplan – hängt normalerweise an jeder Ecke).
- Mögliche Aufstellorte auf Strom, Diebstahlschutz und Befestigungsaufwand.
Während der Begehung ist es auch möglich, die eher kritischen Punkte (Dachzugang, Kabel verlegen, wer zahlt) dezent zu erfragen, falls man diese nicht schon in der ersten Kontaktaufnahme angesprochen hat.
Nach der Begehung erstellt man sinnvollerweise eine Skizze der zu installierenden Infrastruktur: Ausgehend von der Internetwolke, hangelt man sich durch bis zu den Meshknoten.
Dabei beantwortet man für jeden Router die Fragen:
- Wo und wie befestigen? Ist Bohren erforderlich? Montagematerial? Reicht Kabelbinder? Gaffa-Band (Innenraum)?
- Woher kommt der Strom? PoE-Injektor? Kabellänge?
- Fragen zum Netzwerk allgemein: Welche IP bekommt welcher AP, wohin kommt der DHCP etc.
Aus dieser Skizze leitet man dann den Material- und Werkzeugaufwand ab. Später ist sie hilfreich, den Überblick bei der Konfiguration eines ganzes Stapels Router zu behalten.
Internetzugang
Bei dem Thema Uplink, also der Verbindung des lokalen Freifunknetzwerks mit dem Internet, gibt es mehrere, ziemlich unterschiedliche Möglichkeiten, daher hier ein eigener Abschnitt.
1) DSL im Gebäude.
Falls der Betreiber bereits einen DSL-Zugang vor Ort hat (oder zeitnah beschaltet werden kann), ist es naheliegend, diesen zu verwenden. Dies wird jedoch wegen Haftungsfragen möglicherweise erschwert.
Auch kann es sein, dass sich der lokale Admin primär für die Belange der Betreiber einsetzt und daher gar nicht möchte, dass der Betreiber-DSL-Anschluss mit den Bewohnern geteilt wird. Oft wird dann die IT Sicherheit vorgeschoben, anstatt das Netzwerk ordentlich zu konfigurieren.
Es sollte dem Betreiber klargemacht werden, dass dem Freifunk-Netzwerk auch eine Bandbreitenbegrenzung auferlegt werden kann, so dass für den Betreiber weiterhin eine garantierte Bandbreite zur Verfügung steht.
Wenn kein DSL-Anschluss zur Verfügung steht, sollte in Erfahrung gebracht werden, ob der Betreiber der Unterkunft selbst einen DSL Anschluss für die Unterkunft anmieten kann und will. Dieser Anschluss wird dann im Haus mit Routern verteilt, idealerweise trägt der Betreiber auch hier die einmaligen Hardwarekosten. Dann befindet sich natürlich auch in seinem Eigentum.
Falls sich die Betreiber verweigern, die Kosten des DSL Anschluss zu bezahlen, können lokale Provider (Stadtwerke, Energieanbieter, etc.) oder auch große Internet-Provider wie Telekom, O2, 1&1, Kabel Deutschland angefragt werden, ob sie Internet-Anschlüsse sponsorn. Lokale Anbieter sind bei diesen Fragen oft zugänglicher als große Provider.
2) Richtfunk zu einem Nachbarn oder Freifunk-Backbone
Besteht vor Ort keine Möglichkeit, den Traffic einzuspeisen, kann man sich nac Nachbarn umschauen, die eventuell bereit sind, den eigenen Internetanschluss zu teilen oder mögliche Backbonestandorte per Richtfunk erschließen.
Wie man diesen Nachbarn findet, sei hier kurz beschrieben:
- Hingehen, Fragen (Klinkenputzen)
- Aushang/Briefkasteneinwurf
- Jemand auf der lokalen Mailingliste/Forum kennt jemanden in der näheren Umgebung
- Die Initiative bei lokalen Hilfsangeboten (HelpTo.de, etc.) oder lokalen Gruppen vorstellen und Konkret dazu aufrufen
- Lokale Presse- und Medienvertreter kontaktieren
Für die Kontaktaufnahme mit den Nachbarn kann man die oben beschriebenen Vorgehensweisen recyclen: Auf ihn/sie kommt der gleiche Aufwand (Stellplatz, Strom, ggf. Diebstahlschutz) zu, wie auf den Betreiber einer Unterkunft, wenngleich mit weniger Umfang.
Neben dem zwingend notwendigen 5-GHz-Uplink-AP wäre es eine Möglichkeit, sich ggf. auch an noch an einen 2,4-GHz-Outdoor-AP daneben zu hängen, um z. B. Straße und Grünflächen vor der Unterkunft sowie Bereiche in Fensternähe im Gebäude – unabhängig vom Mesh – zu versorgen.
Auf jeden Fall sollten die Nachbarn fairerweise darauf hingewiesen werden, dass sich durch das Freifunknetz häufiger auch dessen Nutzer in ihrem Bereich aufhalten werden.
Störerhaftung
Um die Bedenken bzgl. der rechtsunsicheren Lage wegen der sogenannten Störerhaftung zu zerstreuen, stellen viele Freifunk-Communities VPN-Tunnel zur Verfügung. Dabei wird der Internetverkehr der Unterkunft zum VPN-Server bzw. anderen befreundeten Providern mit Providerstatus umgeleitet, bevor er ins Internet geleitet wird. Der Zugang zum VPN-Tunnel muss mit der lokalen Gruppe geklärt werden.
VPN Tunnel haben den Nachteil, dass diese das Netz viel langsamer als es sein müsste. Nachdem die Neuregelung des Telemediengesetzes beschlossen wurde, möchten wir öffentliche Einrichtungen und Betreiber von Unterkünften ermutigen das Netz ohne VPN-Tunnel anzubieten.
Der Förderverein freie Netzwerke und der Chaos Computer Club stellten am 23.08.2016 https://abmahnbeantworter.ccc.de vor. Jeder, der beim Teilen seines Internetanschlusses Ziel einer unberechtigten Abmahnung geworden ist, kann sich damit auf einfachem Weg zur Wehr setzen.
Weitere Details unter http://freifunkstattangst.de/2016/08/23/hilfe-bei-abmahnungen-selbstverteidigungshilfe-gegen-unberechtigte-abmahnungen/
Es werden keine Inhalte überwacht, zensiert oder gespeichert – siehe auch das Memorandum of Understanding.
Hardware-Beschaffung
Generell ist es wünschenswert, dass der Betreiber die Kosten für die Hardware übernimmt. Die Hardwarekosten liegen bei einmalig 200-500 €, im Vergleich zu den sonstigen Betriebskosten einer Unterkunft ziemlich klein.
Aus steuerlichen Gründen besteht der Betreiber üblicherweise auf eine ordentliche Rechnung, daher ist es empfehlenswert, keine Hardware auf eigene Faust anzuschaffen. Es spricht auch nichts dagegen (es ist sogar empfehlenswert), dem Betreiber die Einkaufsliste Hardware (siehe Abschnitt “Planung”) zu übergeben und ihn die Hardware über eigene Kanäle beschaffen zu lassen.
Je nach Beschaffungsart gibt es unterschiedliche Eigentümer der Hardware. Allgemein gilt: Wer zahlt, ist Eigentümer der Hardware und bestimmt z. B. über deren Verbleib. Bezahlt der Betreiber, ist es also seine Hardware. Bezahlt ein Verein (z. B. über Spenden) die Hardware, ist dieser der Eigentümer.
Sogenannte Dachnutzungsverträge (Template vom Förderverein freie Netzwerke e.V.) werden u. U. für größere Installationen zwischen Gebäudeeigentümer und dem Eigentümer der Installation geschlossen.
Überlassungserklärungen zur Nutzung von Hardware (Template vom Förderverein freie Netzwerke e.V.) werden geschlossen, sofern Betreiber und Besitzer nicht die gleiche Entität sind.
Installation / Deployment
Für die Installation (Deployment) der konfigurierten Hardware sollte man sich terminlich mit dem Betreiber abstimmen. In der Regel muss dieser Zugang zu Räumen und anderen Installationsorten gewähren.
Durch die Begehung und Planung sollte ein Plan existieren, wo welche Hardware hinkommt und wie man sie z. B. an der Wand, Decke, o. ä. befestigt. Je nach Art der Befestigung muss man unterschiedliches Material mitbringen.
Neben dem zu installierenden Netzwerkequipment, PoE-Injektoren und Mehrfachsteckern werden folgende Materialien als quasi essenziell betrachtet:
- Gewebeklebeband (“Panzertape”, “Bühnentape”, “Gaffaband”)
- Kabelbinder in diversen Längen.
- Werkzeug (Bohrer etc.): Achtung: Hinweis dazu weiter unten!)
- Laptop zum Testen (ggf. zusätzlich Android App “Fing”, “Wifi Analyser” o. ä.)
- Mehrsprachige Flyer/Poster mit Hinweisen zur Nutzung.
Achtung: Spätestens wenn das Installations-Team etwas am Gebäude beschädigt (Loch bohren, o. ä.), sollte eine schriftliche Erlaubnis des Besitzers des Gebäudes diesbezüglich vorliegen um das Installations-Team abzusichern. Bohrt jedoch das Personal des Betreibers oder von ihm beauftragte Personen – wie z. B. Elektriker –, seid Ihr auf der sicheren Seite.
Betrieb / Maintenance
Auch nach der initialen Installation der Hardware vor Ort geht die Arbeit erfahrungsgemäß weiter. Üblicherweise ändert sich das Setup über die Zeit, d. h. Hardware wird ausgetauscht und/oder erweitert.
Erfahrungsgemäß ist die Person, welche mit den Betreibern als erstes in Kontakt stand (und in der Regel die Hardware installiert hat), der erste Ansprechpartner. Konkret bedeutet das, dass man mit E-Mails, Anrufen oder SMS der Form “Das Internet geht nicht!” konfrontiert ist.
Häufig geht es dabei um einfache Fehler, z. B. ein Neustart des Gerätes. Dazu ist es sinnvoll, einen Ansprechpartner vor Ort eingeweiht zu haben.
In Dauerunterkünften bietet Ihr nach der Erstinstallation Workshops an, um BewohnerInnen zu befähigen, das Netz eigenständig zu warten und Fragen zu beantworten. So trägt sich das Wissen im Sinne von Freifunk weiter.
Idealerweise finden sich schon für die erste Installation HelferInnen unter den Bewohnern, damit das Netz als Gemeinschaftsprojekt angenommen und verstanden wird.
Erwartungshaltungen klarstellen
Wichtig ist, dass Freifunkas keine Garantien oder ähnliches auf die Funktion oder die Güte der Internetverbindung geben, da es sich um ein Engagement von Ehrenamtlern in ihrer Freizeit handelt. Bei Problemen kann man sich jederzeit an die lokale Gruppe wenden, darf aber keine sofortige Lösung erwarten.
Es gibt keine Garantie der Verfügbarkeit von Diensten wie Internet oder VPN, die Freifunkas betreiben diese Dienste im Sinne des “Best effort”-Gedanken.
Monitoring und Fernwartung
Ein generelles Monitoring des Zustands der Meshnetze und -router ist oft in die Freifunk-Firmwares eingebaut.
Fernwartungszugänge zur Entstörung können in Absprache mit der lokalen Gruppe eingerichtet werden, hierbei wird immer der Ansatz der Datensparsamkeit beachtet. Das heißt, dass keine Auswertung von nutzerbezogenen Daten (Client-Tracking, Nutzungsstatistiken, Auslastung, etc.) vorgenommen werden.
Gerade in abgelegenen Unterkünften (vor allem im ländlichen Raum) ist eine Fernwartung zur ersten Fehleranalyse durchaus hilfreich.